Energieaudit
Gemeinsam decken wir effiziente Ein-
sparpotentiale auf.
Ein Energieaudit mit KAEFER ist gründlich, transparent und professionell – verlassen Sie sich auf uns. Unsere zertifizierten Isolierexperten [Energieeffizienz-Experten, TIPCHECKer, Industrie-Thermografen] führen Energieaudits in Ihren Anlagen durch und sprechen Empfehlungen für Optimierungsmaßnahmen aus. Die Amortisationszeiten bei beschädigter oder fehlender Isolierung betragen typischerweise zwischen 3 bis 12 Monaten. Dämm-Maßnahmen werden staatlich gefördert. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Unsere Leistungen für Ihren Betrieb & Ihre Anlage.
- Erstellung von Angeboten für alle Leistungen vom Energieaudit oder TIPCHECK bis zur Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen
- Vor-Ort-Begehung Ihrer Anlage/n und Hinweise zur Durchführung des Audits
- Abstimmung mit geplanten Zielen Ihres Energiemanagementsystems
- Thermografische Inspektion von Anlagenkomponenten mit detaillierter Dokumentation des Istzustands in Bezug auf Energieverlust und Arbeitssicherheit
- Berechnung der aktuellen Energieverluste und Kosten
- Empfehlung von Materialien und Isolierdicken zur Verbesserung des Anlagenzustandes bei ungedämmten Bauteilen, unterdimensionierten oder beschädigten Isolierungen
- Berechnung potenzieller Energieeinsparungen an Energie, Kosten und CO2 Emissionen durch verbesserte bzw. erneuerte Isolierung gem. VDI 2055 oder VDI 4610 mit Darstellung von Amortisationszeiten für Investitionen
- Integrationsmöglichkeit der Ergebnisse in die vorhandenen Energiemanagementsysteme ISO 50001 oder Energieaudit nach DIN EN 16247
TIPCHECK für maßgeschneiderte Dämmlösungen.
Sie möchten im Energieverbrauch sparen oder Ihre Energieauditpflicht erfüllen? KAEFER Industrie begleitet Sie mit hoch qualifizierten und erfahrenen Energieauditoren und TIPCHECKern. Unsere Energieaudits beginnen mit einem gründlichen gemeinsamen Planungsgespräch und enden mit einer detaillierten Empfehlung für einen wirtschaftlicheren Gesamtenergieverbrauch.
Das KAEFER Energieaudit oder TIPCHECK bezieht sich auf Anlagenkomponenten die isoliert sind oder isoliert werden könnten. Dahingehend sind die Ergebnisse sowohl für das Energiemanagementsystem eines Unternehmens als auch Umweltmanagementsystems [speziell Energieträger und CO2 Einsparungen] nutzbar. Auch Unternehmen, die kein Energiemanagementsystem haben, aber ein „Energieaudit nach DIN EN 16247“ alle 4 Jahre machen müssen, können unsere Ergebnisse nutzen.
Der Technical Insulation Performance Check (TIPCHECK) ist ein standardisiertes Wärmeenergie-Audit gemäß EN 16247 und ISO 50002. Der Zweck des Audits besteht darin, die Leistung von industriellen Dämmsystemen nach einheitlichen Standards zu überprüfen. Die Prüfer:innen berechnen, wie viel Energie und Geld eine Industrieanlage aktuell durch fehlende oder beschädigte Dämmungen und Isolierungen verliert.
Außerdem zeigt TIPCHECK Potenziale zur Effizienzsteigerung sowie eventuelle Sicherheitsrisiken für Personal und Anlagen auf. Durch entsprechende Isoliermaßnahmen bietet TIPCHECK auch maßgeschneiderte Lösungen zur Einsparung von Energie und CO2-Emissionen an.
Nur der EiiF (European Industrial Insulation Federation) und zertifizierte TIPCHECK-Ingenieur:innen, die von der EiiF ausgebildet und qualifiziert wurden, dürfen TIPCHECK-Audits durchführen. Dafür stehen Ihnen bei KAEFER Industrie hochqualifizierte TIPCHECK-Ingenieur:innen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
So verläuft ein Energieaudit.
Vorgespräch
Messung
Berechnung
Empfehlung
Was ist ein
Energieaudit?
Lohnt sich ein
Energieaudit?
Für wen gilt die Energieauditpflicht gemäß DIN EN 16247?
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) schätzt den wirtschaftlichen Nutzen von Energieaudits generell als hoch ein. Für welche Betriebe allerdings eine Energieauditpflicht gemäß DIN EN 16247 besteht, legt seit 2015 das Energiedienstleistungsgesetz fest. Verpflichtet sind demnach alle Betriebe, die keinem kleinen oder mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU angehören. Die Energieauditpflicht besteht damit für Betriebe, die
a) 250 oder mehr Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder
b) weniger als 250 Personen beschäftigen, aber einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro verbuchen.
Unternehmen verlieren ihren KMU-Status, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren diese Werte nicht erreichen. Die als Nicht-KMU geltenden Unternehmen müssen alle vier Jahre unabhängige und neutrale Auditoren für Wiederholungsaudits bestellen. Von der Energieauditpflicht ausgenommen sind Unternehmen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt eines der folgenden Systeme vorweisen können oder mit der Installation begonnen haben:
a) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder
b) ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EG Nr. 1221/2009.
Unsere weiteren Technischen Services
fazit – Energieaudits rechnen sich für Betrieb & Umwelt.
Ein hoher Gesamtenergieverbrauch ist ein Kostenpunkt, der sich mit passenden Isolierungen und gedämmten Bauteilen oftmals deutlich reduzieren lässt. Wo und wie Sie am besten gegensteuern, klären wir gerne mit Ihnen bei einem Energieaudit oder TIPCHECK von KAEFER Industrie. Wir helfen Ihnen auch kurzfristig bei der Einhaltung der Energieauditpflicht gemäß Energiedienstleistungsgesetz.
Auf die Flexibilität und faire Kostenaufstellung von KAEFER Industrie können Sie sich immer verlassen. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!
FAQ Energieaudit
KAEFER bietet in Zusammenarbeit mit der European Industrial Insulation Foundation (EiiF) eine TIPCHECK Schulung (Technical Insulation Performance Check) für Energieaudits an. Hier lernt man, einen Energieaudit nach den TIPCHECK Standards durchzuführen.
TIPCHECK ist ein standardisiertes Energieauditverfahren mit dem Ziel, Energieverluste durch fehlende oder beschädigte Dämmungen und Isolierungen von betriebstechnischen Anlagen zu ermitteln. Von den Ergebnissen lassen sich maßgeschneiderte Lösungen zur Einsparung von Energie und CO2-Emissionen ableiten.
Eine Energieauditpflicht besteht grundsätzlich für alle Nicht-KMUs. Darunter fallen Betriebe mit 250 oder mehr Vollzeitbeschäftigten, aber auch solche mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme über 43 Millionen Euro.
Alle vier Jahre muss ein Wiederholungsaudit durchgeführt werden – von dieser Regel ausgenommen sind Betriebe, die im relevanten Zeitraum ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EG Nr. 1221/2009 installiert oder mit der Installation begonnen haben.
Nein. Wenn Sie erstmalig mehr als 250 Personen beschäftigen, gilt Ihr Betrieb zunächst weiterhin als KMU. Erst wenn Sie die Kriterien für zwei Jahre in Folge überschreiten, entfällt der KMU-Status und die Auditpflicht tritt für Sie in Kraft.













